Hallo {initiator_firstname},
wir müssen als Plattform eine Meldung entsprechend des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vornehmen. Dies gilt für Starter:innen auf unserer Plattform, die im vergangenen Jahr eine Grenze von 2.000 Euro an Fundingvolumen oder 30 verkauften Dankeschöns überschritten haben.
Für dein Projekt {project_link_start}{project_title}{link_end} findest du im {project_psttg_report_link}Interface{link_end} die Daten, die wir hierzu verpflichtet sind zu melden.
Für dich gibt es nichts zu tun. Nach § 22 Absatz 2 PStTG sind wir verpflichtet, dich zu informieren, dass wir diese Meldung vornehmen.
Hat die Meldung Auswirkung auf meine Besteuerung?
Nein. Die Meldung hat keine Auswirkung auf die Besteuerung deiner Einkünfte oder Umsätze. Dieses neue Gesetz hat keine Auswirkung auf die anderen Gesetze, die sonst deine Besteuerung regeln (EStG, KStG, GewStG, UStG).
Kann ich vorher von der Löschung meiner personenbezogenen Daten Gebrauch machen?
Nein. Deine Rechte entsprechend Art. 17 Absatz 1 DSGVO werden in dem Fall durch den Absatz 3 b) DSGVO eingeschränkt, da die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die wir als Plattformbetreiber unterliegen, erforderlich ist. Die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten erfolgt durch uns gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Die rechtlichen Verpflichtungen, die Aufzeichnungen zu erstellen und aufzubewahren, ergeben sich aus § 24 Abs. 1 und Abs. 3 PStTG. Eine Einwilligung von dir ist daher nicht erforderlich.
Melden auch andere Plattformen meine Daten?
Bis zum 31.01.2025 werden alle Plattformen, wie eBay, Kleinanzeigen, Amazon, etsy, etc. Daten ihrer Verkäufer:innen melden.
Viele Grüße
Dein Startnext-Team